Zugordnung

Sicherheitshinweise:

Pferd   Pferde
   Es sind nur noch Ponys im Zug erlaubt.

Fahrzeug  Fahrzeuge
  Im Zug mitgeführte Fahrzeuge müssen den aktuell gültigen Regeln der Straßenverkehrsordnung und den damit verbundenen Bauvorschriften entsprechen und sicher sein. Es dürfen nur zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge genutzt werden. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden auf alle am Zug teilnehmenden Personen, Tiere und Fahrzeuge volle Anwendung. Alle am Zug beteiligten Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 6 km/h fahren.
Die Fahrzeuge sind unbedingt entsprechend kenntlich zu machen (6 km/h - Schild).6 kmh Dies gilt auch für die Überführungsfahrten zum Aufstellort.
Sollten Sie im Zug ein Fahrzeug (z.B. PKW, LKW, Traktor oder ähnliches) mitführen, müssen Sie mindestens 2 Personen beauftragen, den Ordnungsdienst während des Zuges zu übernehmen. Weiterhin ist es hierzu notwendig die Fahrzeugversicherung darüber zu informieren, da das Fahrzeug außerhalb der Zweckbestimmung geführt wird. Ohne diese Meldung kann es bei einem Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Falls das für Sie zutrifft, nennen Sie uns bitte die Namen dieser Ordner, spätestens bei der Vergabe Ihres Aufstellungsplatzes. Diese Ordner müssen laut Straßenverkehrsamt, das Fahrzeug links und rechts begleiten und das Publikum aus Sicherheitsgründen fernhalten. Generell müssen pro Achse 2 Ordner für Sicherheit sorgen. Die Räder der mitgeführten Fahrzeuge müssen, gemäß den geltenden Bauvorschriften, abgedeckt sein. Bei Gliederzügen oder Traktoren mit Hänger muss, entweder durch zusätzliche Ordner oder andere bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass niemand in den Bereich zwischen den beiden Fahrzeugen gelangen kann oder dadurch zu Schaden kommt. Die Haftpflichtversicherung für die Teilnahme am Zoch muss vom Halter oder Fahrzeugführer beigestellt werden. Der Veedelszoch - Itter haftet weder für durch Fahrzeuge verursachte Schäden, noch für an den Fahrzeugen entstandenen Schäden.

Ordner  Ordner und Begleitpersonal
  Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass der Zug im geschlossenen Verbund bleibt.
Von Ihnen benannte Ordner müssen mindestens 18 Jahre sein und als solche erkennbar sein. Für Ordner und jegliches Begleitpersonal im Zug gilt ein striktes Alkoholverbot.
Die Ordner sind durch entsprechende Armbinden oder Westen kenntlich zu machen. Polizeiliche Befugnisse stehen den Ordnern nicht zu.
Das Mitführen und der Gebrauch von gefährlichen Waffen, insbesondere Flinten, Revolvern usw. sowie das Werfen von Knallkörpern und harten Gegenständen, sind durch die Zugordner unter allen Umständen zu verhindern. Personen, welche die öffentliche Ordnung oder den Zugbetrieb grob stören, sind von der Teilnahme am Zug auszuschließen. Das Be- und Absteigen von Zugfahrzeugen während der Fahrt ist nicht gestattet.
Ordner müssen, laut Straßenverkehrsamt, das Fahrzeug links und rechts begleiten und das Publikum aus Sicherheitsgründen fernhalten.
Zur Aufrechterhaltung der Zug- und Marschordnung ist folgende Anzahl an Ordnern einzusetzen:
- Fahrzeuge bis zu einer Länge von 10,00 m 4 Ordner
- Fahrzeuge über einer Länge von 10,00 m 6 Ordner
Maßgeblich ist die Länge des Anhängers, ohne Deichsel und ohne Zugmaschine.
Die Position der Ordner ist jeweils an der vorderen, beweglichen Achse des Anhängers sowie an dessen Ende.
Bei Fahrzeugen über 10,00 m sind 2 weitere Ordner in der Mitte des Anhängers, zwischen den beiden Achsen zu postieren.

Alkohol  Alkohol
  Bitte beachten Sie, dass wir im Interesse der allgemeinen Sicherheit alkoholisierten Personen die Teilnahme am Zug verweigern können.

Start/Ziel  Start & Ziel
  Bis zum Abmarsch der Zugspitze (um 14:11 Uhr) sind die Beschallungsanlagen im Veedelszoch ausschließlich lautstärkenreduziert zu betreiben!
Bei der After-Zoch-Party sind diese auszuschalten!
Im gesamten Aufstellungsbereich gilt Wurfverbot!

Achtung  Ein MUSS!!!
  Die genannten Ansprechpartner sind für die Einhaltung von Sicherheit und Sauberkeit verantwortlich!!!
Alle Verpackungsmaterialien, Leergut und sonstigen verzehrbegleitenden Utensilien sind wieder mitzunehmen!!!
» Achtet auf Eure und auch auf andere Kinder «
Verletzungsmöglichkeiten auch beim Wurfmaterial ausschließen!!!

Info:

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Dä nächste Zoch:

Am 01.03.2025

Um 14:11 Uhr

Veedelszoch

von 1993

St. Hubertus Itter

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